Anerkennung von Leistungen
Die Anrechnung der Leistungen erfolgt derzeit noch durch gesonderten Antrag an das Prüfungsamt. Dafür müssen Sie ein Antragsformular (Formular) ausfüllen, auf dem Herr Scheuchenpflug als Erasmuskoordinator für Würzburger Studierende die Äquivalenz bescheinigt. Sie brauchen also nicht die Modulverantwortlichen um eine Bewertung der Äquivalenz bitten, für Erasmusstudierende hat das Institut für Psychologie diese Bewertung an die Erasmusbeauftragten delegiert.
Der Ablauf:
- Bitte füllen Sie den Antrag vollständig aus und senden Sie ihn zusammen mit dem Transscript Ihrer Gastuni und Beschreibungen der Kurse (z.B. Auszüge aus dem Modulhandbuch) per mail an erasmus@psychologie.uni-wuerzburg.de. Aus dem Antragsformular muss hervorgehen, welchen Kurs der ausländischen Uni Sie für welches Modul in Würzburg angerechnet bekommen möchten, falls Sie unsicher sind, schreiben Sie Ihre Anrechnungswünsche in den Mailtext. Sollten Sie bereits vor Ihrem Aufenthalt die Anrechenbarkeit mit Herrn Scheuchenpflug besprochen haben, empfiehlt es sich, den damaligen Mailtext anzuhängen.
- Geben Sie die ausländischen Kurse so an, wie sie auf dem Transscript notiert sind, und geben Sie die Zielmodule mit den Kurzbezeichnungen aus der Studienfachbeschreibung (Bachelor PFO 2020; Master PFO 2022; Master klinische Psychologie) an. Falls Sie z.B. Sprachkurse als ASQ-Module anrechnen lassen möchten, suchen Sie bitte im aktuellen ASQ-Pool [im Vorlesungsverzeichnis unter Grundständige Studiengänge (Bachelor,...) - Pool für Allgemeine Schlüsselqualifikationen (ASQ)] nach den entsprechenden Modulen. Das Feld „Anrechenbare ECTS-Punkte“ links unten lassen Sie frei, genauso wie das Feld daneben. Und übrigens: Unsere Studiengänge sind B.Sc. und M.Sc., nicht B.A.
- Sofern die ausländischen Kurse im Wesentlichen in Inhalt, Umfang und Anforderungen den Modulen in Würzburg entsprechen, bescheinigt Herr Scheuchenpflug die Äquivalenz und sendet das unterschriebene Formular an Sie zurück. Dann reichen Sie den Antrag zusammen mit dem Transscript Ihrer Gastuni beim Prüfungsamt ein, das von Amts wegen die Berechnung der Noten nach der sog. „bayerischen Formel“ übernimmt, vgl. §18(5) der ASPO.
- Sie müssen den Antrag im Semester stellen, das auf Ihren Auslandsaufenthalt folgt. Manche Unis (Großbritannien, Irland) sind dafür bekannt, dass es sehr lange dauert, bis ein Transscript ausgestellt wird, das kann Ihnen dann niemand vorwerfen.
Beispiel für einen ausgefüllten Anrechnungsantrag
Wenn Sie einen Antrag stellen, dann muss dieser vollständig ausgefüllt sein. Das beinhaltet nicht nur die Module, die Sie im Ausland erfolgreich bestanden haben, sondern auch die Angabe, welche Module in Würzburg dafür angerechnet werden sollen. Unvollständige Anträge werden zurückgewiesen. Bitte verwenden Sie für nicht-editierbare Felder die Kommentarfunktion Ihres PDF-Programms (Browser sind normalerweise dafür ungeeignet). Hier ein fiktives Beispiel für Seite 3 des Antrags:
Voraussetzungen zur Anrechenbarkeit
- Damit im Ausland erworbene Leistungen angerechnet werden können, muss im Wesentlichen Äquivalenz in Inhalt, Umfang und Anforderungen gegeben sein. Die Äquivalenz ist per se dann gegeben, wenn Inhaltsbereich der Module und ECTS-Punkte in Würzburg und der Gastuniversität gleich sind.
- Auch wenn die ECTS-Punkte nicht übereinstimmen, dann ist eine Anrechnung möglich, sofern Umfang und Komplexität der Module vergleichbar sind. Es ist also auch dann eine Anrechnung möglich, wenn die ECTS-Punkte des Moduls an der Gastuniversität von dem Modulplan in Würzburg geringfügig abweichen. Die Bewertung der Äquivalenz wird von Herrn Scheuchenpflug im Einzelfall vorgenommen, deshalb ist es wichtig, dass Sie hinreichend Informationen zum Inhalt der Veranstaltung mitliefern (z.B. den Auszug aus dem Modulhandbuch der Gastuniversität).
- Module, die in Würzburg benotet sind, erfordern eine im Ausland gegebene Note oder zumindest Angaben über die erreichte Punktzahl (zzgl. Bestehensgrenze und maximale Punktzahl), damit das Prüfungsamt eine Note berechnen kann. Es ist möglich, hierfür gesonderte Bestätigungen von Dozierenden der Gastuniversität vorzulegen, wenn in der Leistungsbescheinigung hierzu keine Note vorhanden ist.
- Bei manchen Modulen in Würzburg ist eine Anwesenheitspflicht gem. §5 PsychTh-ApprO vorgesehen (z.B. 06-PSY-DTT-2 Diagnostik, Testtheorie und Testentwicklung 2 oder 06-KlPSY-3 Prävention und Rehabilitation über die Lebensspanne). Für eine Anrechnung in diese Module müssen Sie die Anwesenheitspflicht auch im Ausland erfüllen und nachweisen. Bitten Sie ggf. Ihre/n Dozent:in um eine formlose Bestätigung per email an erasmus@psychologie.uni-wuerzburg.de mit dem Text „This is to certify that <student name > <registration number> has attended more than 85% of the sessions of my course <code> “<title >” in <winter/summer> term <year> at <host university>.”
- In Würzburg erworbene Boni können nicht mit Leistungen aus dem Ausland kombiniert werden.
- In das Modul 06-PSY-PaPSY-2 Pädagogische Psychologie 2 können keine Leistungen aus dem Ausland angerechnet werden (Festlegung des Modulverantwortlichen vom Dezember 2023). Dieses Modul prüft spezielle Inhalte der PsychThApprO, die kein Gegenstand ausländischer Lehrveranstaltung sein können (dort gelten ja andere Approbationsordnungen).
- Auch in das Modul 06-PSY-ML Methodenlehre können keine Leistungen aus dem Ausland angerechnet werden, da in diesem Modul Kompetenzen im Umfang von 2 ECTS zu Berufsethik und (deutschem) Berufsrecht nach PsychTh-ApprO Anlage 1 enthalten sind, die zwangsläufig in einer ausländischen Veranstaltung nicht vermittelt werden.
- Es können nur Module angerechnet werden. Die Verbuchung einzelner Kurse innerhalb eines Moduls ist nicht möglich.
- Es können Kurse aus dem Ausland kombiniert werden.
- Die Module 06-PSY-AP-1 und 06-PSY-PE im Wahlpflichtbereich Vertiefung des Bachelorstudiengangs sind explizit für die Anrechnung von vertiefenden Psychologiekursen anderer Unis vorgesehen, die in dieser Form nicht in der Würzburger Prüfungsordnung enthalten sind, vgl. das Beispiel im Anrechnungsformular. Die Kurse müssen an der Gastuni nicht unbedingt im Studiengang Psychologie aufgehängt sein, sondern können auch aus verwandten Fächern stammen, sofern die Inhalte einem vertiefenden Psychologiekurs entsprechen. Es sind aber keine beliebigen Kurse als Vertiefungskurse anrechenbar.
- Im Wahlpflichtbereich Vertiefung können in verschiedenen Modulen mehr als die 6 notwendigen ECTS für den Bereich angerechnet werden. D.h. Sie könnten z.B. Leistungen aus dem Ausland im Umfang von 18 ECTS in die Zielmodule 06-PSY-AS Arbeits- und Sozialpsychologie, 06-PSY-AP Ausgewählte Themenbereiche der Psychologie und 06-PSY-PE Psychologierelevantes Ergänzungsfach anrechnen lassen. Dann müssen Sie am Ende Ihres Studiums beim Antrag auf Zeugnisausstellung angeben, welches der drei verbuchten Module für die Abschlussnote zählen soll.
- Ähnliches gilt für den Bereich der ASQ-Leistungen im Bachelor, auch dort können mehr ECTS als notwendig verbucht werden, weil für den ASQ-Bereich viele verschiedene Module in der Prüfungsordnung enthalten sind. Die Anrechnung ist aber nur in Module des ASQ-Pools des aktuellen Semesters möglich.
- Auch im Master (PFO 2022) können in den Wahlpflichtbereich 3 (Ergänzungsfach) mehr als die notwendigen 10 ECTS angerechnet werden. Besonders einfach ist dort die Anrechnung in die Module 06-PSY-MA-NF-1 und -2 Nichtpsychologisches Nebenfach 1+2: Diese Module sind ebenfalls für Kurse vorgesehen, für die es kein Äquivalent in der Masterprüfungsordnung gibt, die aber von Inhalt, Umfang und Anforderungen den Kriterien der Kurse im Wahlpflichtbereich 3 (Ergänzungsfach) genügen, d.h. die „grundlegendes Wissen in nicht originär psychologischen Disziplinen, die aber relevant für psychologische Forschung und Berufspraxis sind oder Tätigkeitsfelder für Psychologinnen/Psychologen bieten“ vermitteln.
Wenn Sie möchten, dann können Sie auch zunächst mit unserer studentischen Mitarbeiterin im Erasmus-Team, Stefanie Griebsch, die Module durchsprechen, bevor Sie eine Anrechnung beantragen.
Ermittlung der Noten
Die Berechnung der Noten erfolgt von Amts wegen durch das Prüfungsamt, laut ASPO $18 Absatz 5 nach der sog. Bayerischen Formel. Wenn Sie vorab erfahren möchten, welche Note bei der Umrechnung resultiert, können Sie die Note nach dieser Formel selbst berechnen oder sich direkt an das Prüfungsamt wenden.