Bachelorstudiengang Psychologie (B.Sc.)
Allgemeine Informationen zum Bachelorabschluss
Der Bachelorstudiengang Psychologie bildet den ersten Teil der psychologischen Ausbildung an der Universität Würzburg. Aufgrund der bestandenen Bachelorprüfung wird der akademische Grad eines "Bachelor of Science" ("B.Sc.") verliehen, der einen ersten berufsqualifizierenden Abschluss darstellt. Mit dem Bachelorabschluss besitzen Sie die grundlegende Qualifikation für Tätigkeiten in fachlichen Institutionen und in der Privatwirtschaft, beispielsweise in den Bereichen Gesundheit, Erziehung und Bildung, Arbeitswelt und Kultur. Insbesondere legt der Bachelorstudiengang aber die Grundlagen für die Masterstudiengänge ("M.Sc.") Psychologie sowie Klinische Psychologie, Psychotherapie und Klinische Neurowissenschaften, welche dann den Zugang zum breiten Arbeitsmarkt als Psycholog:innen in Wirtschaft, Verwaltung, Wissenschaft uvm. eröffnet (M.Sc. Psychologie) oder auf die Tätigkeit als Psychotherapeut:in vorbereitet und mit einer entsprechenden Approbation enden kann (M.Sc. Klinische Psychologie, Psychotherapie und Klinische Neurowissenschaften)
Nähere Informationen zur Konzeption des Bachelorstudiengangs Psychologie an der Universität Würzburg finden Sie im Unterpunkt Aufbau und Inhalte des Studiums.
Informationen zur berufsrechtlichen Anerkennung entsprechend des PsychThG (2020) des Bachelorstudiengangs Psychologie in Würzburg:
Das Psychotherapeutengesetzes (PsychThG) in seiner Fassung von 2020 ist zum 01.September 2020 in Kraft getreten. Dieses Gesetz gilt für alle Studierenden, die nach dem 01. September 2020 ein Studium der Psychologie beginnen mit dem Berufsziel „Psychotherapeutin“ oder „Psychotherapeut“ zu werden. Studierende, die ein Studium zum WiSe 2020/21 neu beginnen, können nur noch über Bachelor- und Masterstudiengänge zur Approbation gelangen, welche die Erfordernisse der Approbationsordnung 2020 erfüllen. Für Studierende, die vor dem dem 01.September 2020 in einen Psychologie-Studiengang eingeschrieben sind, gilt bis 2032 weiterhin das PsychThG in seiner Fassung von 1999 (die Ausbildung zum*zur Psychotherapeut*in muss bis 01.September 2032 abgeschlossen werden).
Für den im Wintersemester 20/21 angelaufenen B.Sc.-Studiengang Psychologie ist die berufsrechtliche Anerkennung entsprechend des Psychotherapeutengesetzes und der Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten zugesagt worden. Damit ist eine Ausbildung in Richtung Approbationsprüfung Psychotherapie möglich. Ein Master-Studiengang, der mit der Zulassung zur Approbationsprüfung Psychotherapie enden kann, ist im Wintersemester 2022/2023 angelaufen.
Informationen bzgl. eines Wechsels der Prüfungsordnung für Studierende, für die die FSB von 2015 gelten (d. h., Studierende, die vor dem WiSe 20/21 Ihr Bachelorstudium begonnen haben):
Ein Wechsel in die FSB von 2020 ist prinzipiell möglich. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
Wenn Sie sich für einen Wechsel interessieren, können Sie hier prüfen, welche Veranstaltungen/Leistungen aus dem Bachelor 2015 für den Bachelor 2020 anrechenbar sind. Eine Übersicht mit häufig gestellten Fragen und Antworten (FAQ) finden Sie hier. Informationen zur Ergänzungsprüfung für die Module "Neuroanatomie" und "Physiologie" finden Sie hier. Bitte lesen Sie das Dokument sorgfältig und wenden Sie sich ggf. an die Fachstudienberatung, falls noch Fragen offen sind. Die Beantragung eines Prüfungsordnungswechsels erfolgt beim Prüfungsamt. Ein entsprechendes Formblatt finden SIe hier.
Hier finden Sie Informationen zur Anerkennung der Modulnoten und die dafür notwendige Ergänzungsprüfung in den aus der Medizin entliehenen Modulen Physiologie und Pharmakologie und Neuroanatomie und medizinische Grundlagen nach einem Wechsel von der PO 2015 in die PO 2020.
Bei weiteren Fragen, wenden Sie sich gerne an die Fachstudienberatung.