Anrechnung von Studienleistungen
Anrechnung von Studienleistungen
Eine Anrechnung von Studienleistungen ist immer dann nötig, wenn ein Studienortswechsel nach Würzburg vorgenommen wurde, Studierende im ersten Fachsemester Leistungen aus einem anderen Studiengang anerkannt haben möchten oder Studierende ein Auslandssemester absolviert haben und dort erbrachte Leistungen angerechnet haben möchten. Die Entscheidung darüber, ob und in welchem Umfang extern erbrachte Leistungen anerkannt werden können, obliegt grundsätzlich dem Prüfungsausschuss des Fachs Psychologie und den jeweiligen modulverantwortlichen Personen (idR die Professor:innen).
Eine Anerkennung von Studienleistungen nach einem Studienortwechsel oder aus einem anderen Studiengang kann immer ein einziges Mal und nur im 1. Semester vorgenommen werden, in dem Sie in Würzburg studieren (Ausnahme: Auslandsaufenthalt).
Studierende, die nach Würzburg wechseln möchten, können erst nach Erhalt eines Zulassungsbescheides die offizielle Anerkennung von extern erbrachten Studienleistungen beantragen. Diese Anerkennung ist Voraussetzung für die endgültige Immatrikulation und sollte daher möglichst zügig beantragt werden.
Für eine Zulassung in ein höheres Semester sind in der Regel 30 ECTS pro Fachsemester anzurechnen. D. h., in der Regel wären für eine erfolgreiche Bewerbung für das 2. Fachsemester min. 30 ECTS-Punkte anzurechnen, für das 3. 60 ECTS-Punkte und für das 4. Fachsemester 90 ECTS-Punkte. Der Nachweis und die Anerkennung von Studienleistungen kann und muss in Würzburg erst nach Erhalt eines vorläufigen Zulassungsbescheides erfolgen und muss vor der endgültigen Immatrikulation abgeschlossen sein. Es wird daher empfohlen, sich unmittelbar nach Erhalt der Zulassung mit der Fachstudienberatung in Verbindung zu setzen.
Studierende, die über das Erasmus-Programm einen Auslandsaufenthalt absolvieren, können die Anerkennung von dort erbrachten Leistungen bereits vorab mit einem Learning-Agreement festlegen.
Studierende, die einen anderen Auslandsaufenthalt absolvieren, können die Anerkennung von dort erbrachten Leistungen nach ihrer Rückkehr beantragen. Es jedoch sinnvoll, sich bereits vor Antritt über die Anrechenbarkeit von Studienleistungen zu informieren, die Sie an der ausländischen Universität erbringen möchten.
Zur Anerkennung von Kursen sollten Sie folgende Unterlagen bzw. Nachweise bereit haben. Die Nachweise sollen im Original oder als beglaubigte Kopie vorliegen.
- Nachweis über erfolgreiche Ableistung des Kurses (z.B. Schein oder Transcript of Records) mit Kurstitel, SWS, ECTS Credit Points, ggf. Note, ggf. Kursnummer.
- Eine geeignete Kursbeschreibung, aus welcher ersichtlich ist, dass der Kurs in Form und Inhalt den Anforderungen genügt (z.B. Auszug aus dem Modulhandbuch oder dem Lehrverzeichnis der bisherigen Uni).
- Das vorausgefüllte und unterschriebene Anerkennungsformular. In diesem Formular müssten Sie die erste Seite komplett und auf der zweiten Seite die linke obere Spalte ausfüllen.
Die Anerkennung der einzelnen Kurse erfolgt durch die jeweilige Modulverantwortliche. Die Modulverantwortung lässt sich z.B. aus den Modulbeschreibungen ersehen. Wenden Sie sich am besten direkt per E-Mail an die Verantwortlichen und senden Sie ggf. direkt die oben genannten Unterlagen mit. Bei weniger als 30 ECTS-Punkten können Sie den Antrag dann sofort beim Prüfungsamt einreichen. Bei 30 ECTS-Punkten oder mehr wenden Sie sich mit allen Unterlagen an den Vorsitzen des Prüfungsausschusses, derzeit Prof. Huestegge. Er rechnet die von den Modulverantwortlichen gutgeschriebenen ECTS-Punkte zusammen und stellt die Zahl der anzurechnenden Fachsemester fest. Abschließend können Sie alle Unterlagen beim Prüfungsamt einreichen.
Die Prüfung auf Anrechenbarkeit von vorherigen Studienleistungen als ASQ wird vom Vorsitzenden des Prüfungsausschusses, derzeit Prof. Dr. Lynn Huestegge (pruefungsausschussvorsitz@psychologie.uni-wuerzburg.de), vorgenommen.
Wichtig: Leistungen aus anderen Studiengängen der Universität Würzburg können nur dann als allgemeine Schlüsselqualifikationen in der Psychologie angerechnet werden, wenn sie im Pool der allgemeinen Schlüsselqualifikationen für das entsprechende Semester vorgesehen waren.
Achtung: Wenn Sie sich zu Studienbeginn Leistungen aus anderen Studiengängen anerkennen lassen und dadurch in ein höheres Fachsemester wechseln, kann es sein, dass sich die für Sie gültige Fassung der Fachspezifischen Bestimmungen ändert. Bitte wenden Sie sich deswegen bei einer Anerkennung auf jeden Fall vorher an die Fachstudienberatung.
Bitte geben Sie beim Prüfungsamt zusammen mit dem Anrechnungsbogen bitte auf jeden Fall auch alle Nachweise (Transcript, Scheine, etc.) über die anzurechnenden Leistungen ab.