BAföG-Bescheinigungen
Wenn Sie eine Leistungsbescheinigung nach § 48 BAföG benötigen, können Sie sich dafür an den Vorsitzen des Prüfungsausschusses, derzeit Prof. Huestegge, wenden.
Sowohl im Bachlor- als auch im Masterstudiengang ist der Erwerb von 30 ECTS-Punkten pro Semester vorgesehen. Die Leistungsbescheinigung wird ausgestellt, wenn Sie durchschnittlich min. 80% dieser Punktzahl pro Semester nachweisen können, also z.B. 96 ECTS-Punkte zum Ende des 4. Fachsemesters.