Berufsorientierendes Praktikum
Bestätigung des Pflichtpraktikums
Die Bestätigung, dass es sich bei einem Praktikum um ein Pflichtpraktikum handelt, können Sie auf unterschiedlichen Wegen erhalten:
a) Sie senden den vorausgefüllten Vordruck (s.u.) direkt der Fachstudienberatung (fachstudienberatung-psychologie@uni-wuerzburg.de) per E-Mail im PDF-Format zu. Bitte fügen Sie unbedingt eine aktuelle Übersicht Ihrer bisherigen Studienleistungen (Transcript of Records) bei, die Sie sich in WueStudy ausgeben lassen können.
b) Sie geben den vorausgefüllten Vordruck (s. u.) im Sekretariat des Lehrstuhls Psychologie IV - Pädagogische Psychologie (Raum 111, Röntgenring 10) ab und können ihn einige Tage später wieder abholen. Bitte legen Sie unbedingt eine aktuelle Übersicht Ihrer bisherigen Studienleistungen (Transcript of Records) bei, die Sie sich in WueStudy ausgeben lassen können.
c) Sie senden den vorausgefüllten Vordruck (s.u.) der Fachstudienberatung postalisch (in einem rückfrankierten Umschlag) zu (Fachstudienberatung Psychologie, z. H. Dr. Hannes Münchow, Röntgenring 10 (Raum 104), 97070 Würzburg). Bitte fügen Sie unbedingt eine tagesaktuelle Übersicht Ihrer bisherigen Studienleistungen (Transcript of Records) bei, die Sie sich in WueStudy ausgeben lassen können.
Beachten Sie bitte dass es u. U. einige Tage dauern kann, bis ich Ihre Bestätigung bearbeiten kann. Bitte planen Sie etwas Vorlauf mit ein und schicken Sie den Vordruck frühzeitig.
Vordruck "Bestätigung des Pflichtpraktikums" herunterladen
Berufsorientierendes Praktikum
Die Gesamtdauer des berufsorientierenden Praktikums muss rechnerisch mindestens 12 Wochen (für Studierende, die vor dem Wintersemester 20/21 ihr Bachelorstudium begonnen haben) bzw. 14 Wochen (für Studierende, die ab dem Wintersemester 20/21 ihr Bachelorstudium begonnen haben) Vollzeitbeschäftigung, d. h. ca. 40 Std./Woche, entsprechen, kann aber auch in Teilzeit absolviert werden.
Für Studierende nach PO 2015 (gültig für Studierende die vor dem WiSe 20/21 ihr Bachelorstudium begonnen haben) kann das Praktikum auf höchstens drei Teilpraktika aufgeteilt werden, solange sichergestellt ist, dass keiner der Teile rechnerisch weniger als 4 Wochen Vollzeitbeschäftigung entspricht. Für Studierende nach PO 2020 (gültig für Studierende die zum oder nach dem WiSe 20/21 ihr Bachelorstudium begonnen haben) gilt, dass die angegebene Dauer der 3 Praktikumsmodule "Orientierungspraktikum" (4 Wochen), "Berufspraktische Tätigkeit 1" (6 Wochen) sowie "Berufspraktische Tätigkeit 2" (4 Wochen) jeweils mindestens eingehalten werden muss. Für Studierende beider PO's ist es prinzipiell möglich, Teilpraktika in den Semesterferien (z.B. 4 Wochen tatsächliche Vollzeitbeschäftigung am Stück) oder studiumsbegleitend (z.B. über mehrere Monate hinweg 2 Nachmittage pro Woche) zu absolvieren.
Um die Suche nach Praktikumsplätzen zu erleichtern, können Sie die Fachschaftsinitiative dabei unterstützen, Berichte (auf Wunsch anonym) zu bisherigen Praktika zu sammeln. Diese werden dann allen interessierten Studierenden zur Verfügung gestellt. Für die Erfassung der Praktikumserfahrung können Sie dieses Dokument ausfüllen.
Praktikumsbescheinigung für Bachelorstudierende, die vor dem Wintersemester 2020/21 ihr Studium begonnen haben:
- Praktikumsbescheinigung
- Ort, Dauer und Inhalte jedes Teilpraktikums werden auf einer Praktikumsbescheinigung (Vordrucke s. u.) bestätigt, die Studierende gemeinsam mit einem Praktikumsbericht im Sekretariat des Lehrstuhls für Psychologie III abgeben müssen, sobald die 12 bzw. 14 Wochen abgeleistet sind. Die Verbuchung der ECTS-Punkte für das Pflichtpraktikum kann aus organisatorischen Gründen erst dann erfolgen, wenn die gesamten 12 bzw. 14 Wochen abgeleistet sind. Bei zwei (drei) Teilpraktika sind zwei (drei) Praktikumsbescheinigungen auszufüllen und entsprechend viele Berichte zu schreiben.
Praktikumsbescheinigung für Bachelorstudierende, die ab dem Wintersemester 2020/21 ihr Bachelorsstudium begonnen haben:
- Praktikumsbescheinigung für eine berufspraktische Tätigkeit im BSc Psychologie
(Verwenden Sie diese Bescheinigung zur Anrechnung der Module "Orientierungspraktikum Psychologie", "Berufspraktische Tätigkeit Psychologie 1" sowie "Berufspraktische Tätigkeit Psychologie 2".) - Praktikumsbescheinigung für eine berufspraktische Tätigkeit im BSc Psychologie nach Approbationsordnung für Psychotherapeut(inn)en
(Verwenden Sie diese Bescheinigung zur Anrechnung der Module "Orientierungspraktikum Psychotherapie", "Berufspraktische Tätigkeit Psychotherapie 1" sowie "Berufspraktische Tätigkeit Psychotherapie 2".)
Sie finden eine Übersicht zu den wichtigen Informationen rund ums Praktikum für Studierende des BSc Psychologie nach PO 2020 hier: https://ls1.psychologie.uni-wuerzburg.de/wiki/public:intern
Eine generelle Vorabgenehmigung des Praktikums ist nicht notwendig. Die Betreuung während des Praktikums muss durch eine Person mit geeignetem Abschluss erfolgen. Dies ist sicher bei einer Betreuung durch PsychologInnen mit Diplom- oder Masterabschluss (bzw. nachweislich äquivalentem Abschluss) gegeben. Bei anderen Abschlüssen ist eine vorherige Genehmigung durch den Prüfungsausschuss notwendig, die allerdings nur in Ausnahmefällen erteilt wird.
Kontaktieren Sie hierzu bitte den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses, aktuell Prof. Dr. Huestegge, unter pruefungsausschussvorsitz@psychologie.uni-wuerzburg.de.
Praktikaregelungen für Studierende nach FSB 2020 (d. h., Studierende, die im Wintersemester 20/21 oder später ihr Studium im BSc Psychologie begonnen haben):
Es müssen mind. 14 Wochen Praktikum absolviert werden. Dabei müssen die Module "Orientierungspraktikum", "Berufspraktische Tätigkeit 1" sowie "Berufspraktische Tätigkeit 2" abgeschlossen werden. Die Module "Orientierungspraktikum" sowie "Berufspraktische Tätigkeit 1" gibt es in 2 Varianten:
- "Orientierungspraktikum Psychologie" bzw. "Berufspraktische Tätigkeit Psychologie 1":
- Diese Module unterliegen keinen weiteren Beschränkungen; die Praktikumsstelle ist frei wählbar.
- "Orientierungspraktikum Psychotherapie" bzw. "Berufspraktische Tätigkeit Psychotherapie 1":
- Diese Module unterliegen bestimmten Beschränkungen; vergleichen Sie hierzu bitte Anlage SFB (Studienfachbeschreibung) in Ihrer Prüfungsordnung (FSB 2020).
Wichtige Hinweise:
1) Um den berufsrechtlichen Voraussetzungen für ein Studium zur Approbation in Psychotherapie nach § 7 und § 9 des Gesetzes über den Beruf der Psychotherapeutin und des Psychotherapeuten (PsychThG) und der Anlage 1 der Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (PsychThApprO) zu entsprechen, müssen das Orientierungspraktikum Psychotherapie und die Berufspraktische Tätigkeit Psychotherapie 1 gewählt worden sein.
2) Das Orientierungspraktikum Psychotherapie und die Berufspraktische Tätigkeit Psychotherapie 1 müssen in interdisziplinären Einrichtungen der Gesundheitsversorgung erfolgen.
3) Für eine Anrechnung der Praktikumsmodule muss das jeweilige Praktikum von Personen mit psychologischer Fachkunde angeleitet werden. Diese sind:
- 3a) Für alle Praktikumsmodule mit Ausnahme der Berufspraktischen Tätigkeit Psychotherapie 1 benötigt die Betreuungperson einen Diplom- oder Masterabschluss in Psychologie.
- 3b) Die Berufspraktische Tätigkeit Psychotherapie 1 muss unter Anleitung einer Person erfolgen, die über eine der folgenden Qualifikationen verfügt: Psychotherapeutin oder Psychotherapeuten mit abgeschlossener Weiterbildung, oder Psychologische Psychotherapeutin oder Psychotherapeut, oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin oder -psychotherapeut mit entsprechender Fachkunde.
Empfohlene Vorgehensweise:
- Lesen Sie bitte die Häufig gestellten Fragen zum berufsorientierendem Praktikum. - Nehmen Sie zunächst Kontakt mit einer Praktikumsstelle auf und klären Sie ab ob bzw. in welchem Zeitraum Sie Ihr (Teil-) Praktikum ableisten können. Erfragen Sie auch, von wem Sie während dieser Zeit betreut werden. Bei bestimmten Berufsabschlüssen der betreuenden Person kann es nötig sein, sich vorher eine Genehmigung einzuholen, bei Auslandspraktika muss evtl. zunächst die Äquivalenz von Berufsabschlüssen festgestellt werden.
- Nach Beendigung eines (Teil-) Praktikums sollte Ihre Betreuungsperson Ihnen dieses ebenfalls auf der Praktikumsbescheinigung bestätigen (unterer Abschnitt).
- Prüfungsordnung 2015 (Studienbegin vor Wintersemester 2020): Sobald die kompletten 12 Wochen abgeleistet sind, melden Sie sich für die Praktikumsverbuchung in WueStudy an (Prüfungsanmeldung) und reichen alle Praktikumsbescheinigungen und Praktikumsberichte sowie eine aktuelle Immatrikulationsbestätigung im Sekretariat des Lehrstuhls für Psychologie III ein, das dann die Verbuchung übernimmt.
- Prüfungsordnung 2020 (Studienbegin im Wintersemester 2020 oder später): Da das Pflichtpraktikum in 3 Modulen aufgeteilt ist, können Sie jedes Praktikumsmodul einzeln prüfen und verbuchen lassen. Es muss für jedes Praktikumsmodul eine entsprechende Praktikumsbescheinigung sowie ein Praktikumsbericht eingereicht werden. Zur Verbuchung melden Sie sich für die "Prüfung" des jeweiligen Praktikumsmoduls in WueStudy an (Prüfungsanmeldung) und reichen die jeweilige Praktikumsbescheinigung und den jeweiligen Praktikumsbericht sowie eine aktuelle Immatrikulationsbestätigung entweder digital (alles in einer PDF-Datei) oder ausgedruckt im Sekretariat des Lehrstuhls für Psychologie III ein, das dann die Verbuchung übernimmt. Die Verbuchung und Anrechnung der Module "Berufspraktische Tätigkeit 1" und "Orientierungspraktikum" im Bereich Psychotherapie erfolgt über den Lehrstuhl Psychologie I. Weitere Informationen zu den Regelungen finden Sie hier: https://ls1.psychologie.uni-wuerzburg.de/wiki/public:intern
- Es ist organisatorisch leichter für uns, wenn Studierende nach Prüfungsordnung 2020 (Studienbegin im Wintersemester 2020 oder später) die 3 Praktika gemeinsam, also nach Abschluss aller 3 Module, zur Prüfung und Verbuchung einreichen; das ist aber nicht zwingend nötig.