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    Fachstudienberatung Psychologie

    Grundlagen- und Orientierungsprüfung

    Grundlagen- und Orientierungsprüfung (GOP)

    Die Grundlagen und Orientierungsprüfung (GOP) ist für Sie nur relevant, wenn Sie im Sommersemester 2015 oder früher im 1. Fachsemester waren und deswegen für Sie die Fachspezifischen Bestimmungen in der Fassung vom 12.04.2011 gelten.

    Wenn Sie im Wintersemester 2015/2016 oder später im 1. Fachsemester waren und deswegen für Sie die Fachspezifischen Bestimmungen in der Fassung vom  12.08.2015 bzw. vom 14.10.2020 gelten, gibt es in Ihrem Studium keine Grundlagen- und Orientierungsprüfung.

    Die Fachspezifischen Bestimmungen in der Fassung vom 12.04.2011 geben in §6 Abs. 1 vor, dass Studierende am Ende des 2. Fachsemesters 20 ECTS-Punkte aus dem Pflichtbereich erreichen und gegenüber dem Prüfungsamt nachweisen müssen.

    Die geforderte Mindestanzahl von 20 ECTS Punkten im 2. Fachsemester kann durch eine beliebige Kombination von Prüfungen aus den Pflichtbereich erworben werden. Die Module des Pflichtbereichs finden Sie in den Fachspezifischen Bestimmungen in der Fassung vom 12.04.2011. Sowohl benotete, als auch unbenotete Prüfungsleistungen (z.B.Seminare) zählen für die GOP.


    Sollten Sie am Ende des 2. Fachsemesters nicht mindestens 20 ECTS Punkte erworben haben, so gilt die Grundlagen- und Orientierungsprüfung erstmalig als nicht bestanden. Sie kann einmal wiederholt werden, indem am Ende des 3. Fachsemesters mindestens 30 ECTS-Punkte aus dem Pflichtbereich erreicht und gegenüber dem Prüfungsamt nachgewiesen werden.

    Die Grundlagen- und Orientierungsprüfung gilt als bestanden, wenn entweder mindestens 20 ECTS Punkte am Ende des 2. Fachsemesters oder mindestens 30 ECTS Punkte nach dem 3. Fachsemester nachgewiesen werden. Sollte keine dieser beiden Vorgaben erfüllt werden, so gilt die Grundlagen- und Orientierungsprüfung endgültig als nicht bestanden, was zu einem endgültigen Nichtbestehen des Studienfachs führt!