Bewerbung um einen Studienplatz in klinischen Masterprogrammen an anderen Hochschulen
Eine Bewerbung an anderen Hochschulen ist mit dem Abschluss Psychologie (B.Sc.) der Uni Würzburg prinzipiell möglich. Für den im Wintersemester 20/21 reformierten B.Sc.-Studiengang Psychologie ist die berufsrechtliche Anerkennung entsprechend des Psychotherapeutengesetzes und der Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (2020) zugesagt worden. Es gelten hierbei die Fachspezifischen Bestimmungen in der Fassung vom 14.10.2020 und die ASPO in der Fassung vom 01.07.2015.
Für Studierende, die zum Wintersemester 2020/2021 oder später den Bachelorstudiengang Psychologie in Würzburg begonnen haben, ist mit dem Abschluss B.Sc. Psychologie eine Bewerbung um einen Studienplatz in einem Masterstudiengang, der mit der Approbationsprüfung Psychotherapie enden kann, prinzipiell möglich. Für eine Bewerbung an anderen Hochschulen gelten jedoch immer die an der Zielhochschule festgelegten Bewerbungskriterien. Auf diese haben wir keinen Einfluss.
Mit der untenstehenden Bescheinigung zur berufsrechtlichen Anerkennung des Bachelorstudiengangs Psychologie (B.Sc.) in Würzburg, die an eine allgemeine Vorlage des Fakultätentags angelehnt ist, können Sie sich auf klinische Masterstudiengänge an anderen Hochschulen bewerben. Zu dieser Bescheinigung sollten Sie Ihr aktuelles Transcript beilegen, in dem Sie, um es den Auswahlkommissionen leichter zu machen, die relevante Information (PO-Version des Studiengangs sowie die zwei entscheidenden Praktikumsmodule) farblich markieren können. Zusammen mit dem Transcript geht aus dieser Bescheinigung eindeutig hervor, ob die berufsrechtliche Anerkennung bei Ihnen vorliegen kann. Zur wichtigen Frage, ob Sie die "richtigen" Praktika gewählt haben, können Sie sich auch an praktikum@psychologie.uni-wuerzburg.de wenden.
Für den Bachelorstudiengang Psychologie ist das Qualitätssiegel der DGPs vergeben worden. Falls Ihre Zieluniversität zusätzlich zur obigen Bescheinigung auch einen Nachweis über die Erfüllung des Qualitätssiegel der DGPs benötigt, finden Sie eine entsprechende Bescheinigung hier:
Bescheinigung über die Erfüllung der Kriterien des DGPs-Qualitätssiegels