Intern
    Fachstudienberatung Psychologie

    Beurlaubung

    Prinzipiell ist es möglich, sich aus unterschiedlichen Gründen für ein bis maximal zwei Semester vom Studium beurlauben zu lassen (z.B. Ableisten eines Auslandssemesters, Auslandspraktikum, Krankheit, etc.). Eine bewilligte Beurlaubung führt dazu, dass sich die Frist bis zum Überschreiten der Regelstudienzeit um den entsprechenden Zeitraum verlängert.

    Während der Beurlaubung ist die Erbringung von Prüfungsleistungen nicht möglich (Ausnahme: Wiederholungsprüfungen, Beurlaubung wegen Mutterschutz, Erziehung oder Pflege von Angehörigen).

    Im Gegensatz zum Bachelorstudiengang ist im Masterstudiengang eine Beurlaubung auch im ersten Fachsemester möglich.