Bewerbung zum Master
Hinweis: Öffnung Master-Bewerbungsportal zum Sommersemester 2025
Das Master-Bewerbungsportal für das Sommersemester 2025 ist freigeschaltet worden. Informationen zur Bewerbung finden Sie hier: https://www.uni-wuerzburg.de/studium/studienangelegenheiten/bewerbung-und-einschreibung/masterstudiengaenge/
Bewerbungen sind bis zum 15. Januar 2025 möglich. Der Stichtag zur endgültigen Nachreichung des Nachweises über das Bestehen des Bachelorstudiums (Zeugnis bzw. Transcript of Records mit Angabe der endgültigen Abschlussnote) ist der 03.03. 2025.
Bewerbung
Die Bewerbung findet online über das Bewerbungsportal statt. Die Bewerbung ist im Regelfall von Anfang Juni bis zum 15.07. (Wintersemester) bzw. von Anfang Dezember bis zum 15.1. (Sommersemester) möglich. Bewerberinnen, ohne deutsche Staatsangehörigkeit, die ihre Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben haben, bewerben sich bitte über das International Office der Universität Würzburg. Bewerberinnen, die Ihren Bachelor-Abschluss an einer Hochschule in Deutschland erworben haben oder Bewerberinnen mit deutscher Staatangehörigkeit, die ihren Bachelor-Abschluss oder die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben haben, bewerben sich immer über das Bewerbungsportal.
Die jeweils aktuelle Anzahl der Studienplätze finden Sie in den Festsetzungen der Zulassungszahlen unter den amtlichen Veröffentlichungen der Universität. Die Zulassungsgrenzen finden Sie hier.
Der Versand der Zulassungs- und Ablehnungs-Bescheide erfolgt im Regelfall 2-3 Wochen nach dem 03.09. (Wintersemester) bzw. nach dem 03.03. (Sommersemester) per E-Mail.
Bitte haben Sie Verständnis, dass eine individuelle Auskunft zu Unterlagen und Status der Bewerbung aus Kapazitätsgründen nicht möglich ist.
Informationen zu Bewerbung und Studium finden Sie auch in den Fachspezifischen Bestimmungen in der Fassung vom 22.03.2022.
Der Masterstudiengang Psychologie ist zulassungsbeschränkt. Sollten es mehr Bewerberinnen als Plätze geben, wird nach der endgültigen Bachelor-Abschlussnote ausgewählt.
Für die Bewerbung an sich mit Frist zum 15.7. (Wintersemester) bzw. 15.1. (Sommersemester) müssen Sie Ihren Bachelor-Studiengang noch nicht abgeschlossen und auch noch keine Mindestzahl an ECTS-Punkten insgesamt oder in einzelnen Fächern erworben haben. Sie müssen allerdings spätestens bis zum 03.09. (Wintersemester) bzw. 03.03. (Sommersemester) einen Nachweis über den Abschluss des Bachelor-Studiengangs mit den unten aufgeführten Fachkriterien nachreichen, um zum Masterstudiengang zugelassen werden zu können. Im Idealfall geschieht dies durch das Abschlusszeugnis und das Transcript of Records. Sollte noch kein Abschlusszeugnis vorliegen, genügt statt des Abschlusszeugnisses auch eine anderweitige Bestätigung der Universität, dass der Studiengang abgeschlossen und bestanden ist, inkl. Abschlussnote. Das Transcript of Records muss immer mit eingereicht werden.
Planen Sie deswegen Ihre Prüfungsleistungen und den Übergang vom Bachelor zum Master rechtzeitig, insbesondere auch die Bachelorarbeit.
Die Unterlagen können bis zum 03.09. (WS) bzw. 03.03. (SS) eingereicht werden. Enthalten sein müssen:
- Nachweis über den Abschluss des Bachelor-Studiengangs
- Abschlussnote des Bachelor-Studiengangs
- Transcript of Records
- ggfls. Zusatzdokumente zum Nachweis der Fachkriterien, falls diese nicht aus dem Transcript of Records hervorgehen
Eine Bewerbung in ein höheres Fachsemester ist generell nicht möglich. Sie bewerben sich immer regulär um einen Studienplatz im ersten Fachsemester.
Für internationale Bewerber:innen gilt: Es wird eine Vorprüfungsdokumentation (VPD) von uni-assist benötigt.
Uni-assist bearbeitet als externer Partner internationale Studienbewerbungen für die Universität Würzburg. Bitte prüfen Sie, ob sie eine VPD benötigen. Sollten Sie eine VPD benötigen, müssen Sie diese vor Ihrer Bewerbung bei der Universität Würzburg beantragen.
Hinweise und Informationen zur Beantragung der VPD bei uni-assist
Bitte beachten Sie: Es besteht für Würzburger B.Sc.-Absolvent:innen kein Anspruch auf einen M.Sc.-Studienplatz Psychologie. Wenn die Anzahl der geeigneten Bewerber:innen die Anzahl der M.Sc.-Studienplätze übersteigt, muss eine Auswahl entsprechend der B.Sc.-Abschlussnote erfolgen.
Fachkriterien
Die Fachkriterien sind für eine erfolgreiche Bewerbung zwingende Voraussetzung und können auch nicht im Masterstudiengang nachgeholt werden. Sie müssen noch nicht zum Ende der Bewerbungsfrist nachgewiesen werden, spätestens aber zusammen mit dem Abschluss zum 03.09. (WiSe) bzw. 03.03. (SoSe).
Bitte senden Sie keine Transcripts Ihrer Studienleistungen an die Fachstudienberatung. Die Beurteilung, ob Ihr Abschluss die erforderlichen Fachkriterien beinhaltet, trifft immer die Zulassungskommission nach der Bewerbung. Daher ist eine vorherige Auskunft darüber, ob Ihr Abschluss die Fachkriterien erfüllt, nicht möglich.
Fachkriterien:
Mindestens 155 ECTS-Punkte in den Kernbereichen der Psychologie (Allgemeine Psychologie, Biopsychologie, Psychologische Diagnostik, Differenzielle und Persönlichkeitspsychologie, empirisch-experimentelles Praktikum, Entwicklungspsychologie, Geschichte der Psychologie, Sozialpsychologie, Testtheorie und Testentwicklung, Methodenlehre, Statistik, Klinische Psychologie, Pädagogische Psychologie, Wirtschaftspsychologie/Arbeits- und Organisationspsychologie, Medienpsychologie, Neuroanatomie, Physiologie).
In einzelnen Kernbereichen sind Kompetenzen in folgendem Umfang nachzuweisen:
- mindestens 15 ECTS-Punkte im Bereich Forschungsmethoden und Statistik
- mindestens 5 ECTS-Punkte im Bereich empirisch-experimentelles Praktikum
- mindestens 5 ECTS-Punkte im Bereich Psychologische Diagnostik
Bitte beachten Sie dabei folgende Hinweise:
- Es ist nicht wichtig, dass Ihre Lehrveranstaltungen exakt den gleichen Titel hatten oder Teil des regulären Curriculums waren, sondern dass Kenntnisse aus dem entsprechenden Bereich vermittelt wurden. Wenn das nicht aus dem Titel der Veranstaltungen hervorgeht, ist es notwendig, dass Sie dies bei der Bewerbung durch Zusatzdokumente nachweisen, z.B. durch Auszüge aus Ihrem Modulhandbuch. Diese Zusatzdokumente können in WueStudy hochgeladen werden.
- Es muss nicht in jedem der Kernbereiche ein ECTS-Punkt erreicht worden sein, jedoch müssen alle ECTS-Punkte, die zu den 155 Punkten gezählt werden, einem der Kernbereiche zuordbar sein.
- Es zählen zu den 155 ECTS-Punkten auch Punkte aus z. B. Abschlussarbeiten (i. d. R. die Bachelorarbeit) und Praktika, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
- Das Thema der Abschlussarbeit lässt sich einem der Kernbereiche der Psychologie zuordnen.
- Das Praktikum wurde von einer Person mit einem Diplom- oder Masterabschluss in Psychologie betreut (ein Bachelorabschluss ist nicht ausreichend; andere Abschlüsse z. B. Wirtschaftspsychologie o.ä. werden nicht anerkannt).
Bewerber:innen, die ihren Bachelor in Psychologie in Würzburg erfolgreich abgeschlossen haben, erfüllen die Fachkriterien von Amts wegen und können bei der Bewerbung angeben, dass sie die 155 ECTS erreicht haben.