Berufsorientierendes Praktikum
Aktuelles
Bestätigung des Pflichtpraktikums:
Die Bestätigung, dass es sich bei einem Praktikum um ein Pflichtpraktikum handelt, können Sie auf unterschiedlichem Wege erhalten:
a) Sie senden den vorausgefüllten Vordruck (s.u.) direkt der Fachstudienberatung (fachstudienberatung-psychologie@uni-wuerzburg.de) per E-Mail im PDF-Format zu. Bitte fügen Sie unbedingt eine aktuelle Übersicht Ihrer bisherigen Studienleistungen (Transcript of Records) bei, die Sie sich in WueStudy ausgeben lassen können.
b) Sie geben den vorausgefüllten Vordruck (s. u.) im Sekretariat des Lehrstuhls Psychologie IV - Pädagogische Psychologie (Raum 111, Röntgenring 10) ab und können ihn einige Tage später wieder abholen. Bitte legen Sie unbedingt eine aktuelle Übersicht Ihrer bisherigen Studienleistungen (Transcript of Records) bei, die Sie sich in WueStudy ausgeben lassen können.
c) Sie senden den vorausgefüllten Vordruck (s.u.) der Fachstudienberatung postalisch (in einem rückfrankierten Umschlag) zu (Fachstudienberatung Psychologie, z. H. Dr. Hannes Münchow, Röntgenring 10 (Raum 104), 97070 Würzburg). Bitte fügen Sie unbedingt eine tagesaktuelle Übersicht Ihrer bisherigen Studienleistungen (Transcript of Records) bei, die Sie sich in WueStudy ausgeben lassen können.
Beachten Sie bitte dass es u. U. einige Tage dauern kann, bis ich Ihre Bestätigung bearbeiten kann. Bitte planen Sie etwas Vorlauf mit ein und schicken Sie den Vordruck frühzeitig.
Berufsorientierendes Praktikum
Die Voraussetzungen und Bestimmungen für das 12-wöchige berufsorientierende Praktikum im Masterstudiengang sind identisch zu denen im Bachelorstudiengang. Eine Genehmigung des Praktikums vor Praktikumsbeginn ist bei Erfüllung der Voraussetzungen nicht notwendig.
Um die Suche nach Praktikumsplätzen zu erleichtern, können Sie die Fachschaftsinitiative dabei unterstützen, Berichte (auf Wunsch anonym) zu bisherigen Praktika zu sammeln. Diese werden dann allen interessierten Studierenden zur Verfügung gestellt.
Wenn nachgewiesen werden kann, dass das Praktikum nicht bereits für den Bachelorstudiengang angerechnet wurde, kann auch ein Praktikum anerkannt werden, das während des Bachelorstudiengangs oder zwischen Bachelor- und Masterstudiengang absolviert wurde.
Empfohlene Vorgehensweise:
- Lesen Sie bitte die Häufig gestellten Fragen zum berufsorientierendem Praktikum.
- Nehmen Sie zunächst Kontakt mit einer Praktikumsstelle auf und klären Sie ab ob bzw. in welchem Zeitraum Sie Ihr (Teil-) Praktikum ableisten können. Erfragen Sie auch, von wem Sie während dieser Zeit betreut werden. Bei bestimmten Berufsabschlüssen der betreuenden Person kann es nötig sein, sich vorher eine Genehmigung einzuholen, bei Auslandspraktika muss evtl. zunächst die Äquivalenz von Berufsabschlüssen festgestellt werden.
- Nach Beendigung eines (Teil-) Praktikums sollte Ihre Betreuungsperson Ihnen dieses ebenfalls auf der Praktikumsbescheinigung bestätigen (unterer Abschnitt).
- Sobald die kompletten 12 Wochen abgeleistet sind, melden Sie sich für die Praktikumsverbuchung in WueStudy an (Prüfungsanmeldung) und reichen alle Praktikumsbescheinigungen und Praktikumsberichte sowie eine aktuelle Immatrikulationsbestätigung entweder digital (eine PDF-Datei) oder ausgedruckt im Sekretariat des Lehrstuhls für Psychologie III ein, das dann die Verbuchung übernimmt.