Regelungen zum Nachteilsausgleich
Für Studierende mit einer Behinderung oder chronischen Erkrankung ist das Studium häufig erschwert. Regelungen zum Nachteilsausgleich sollen sicherstellen, dass für diese Studierenden gleichwertige Studien- und Prüfungsbedingungen bestehen.
An der Universität Würzburg gibt es mit der KIS – Kontakt- und Informationsstelle für Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung – eine zentrale Anlaufstelle. Dort gibt es über den Nachteilsausgleich hinaus viele Informationen über Unterstützungsmöglichkeiten im Studium. Allgemeine Informationsbroschüre
Der Nachteilsausgleich beginnt bereits bei der Zulassung zum Studium mit den Härtefallregelungen. Für Härtefälle werden 1% der Studienplätze eines Studienganges vorgehalten. Informieren Sie sich über die Form der Antragstellung auch im Merkblatt der Studierendenkanzlei zum Härtefallantrag. Weitere Informationen zur Verbesserung der Durchschnittsnote bei der Bewerbung um einen Studienplatz finden Sie hier.
Für den Nachteilsausgleich in Prüfungen gibt es von der KIS eine Informationsbroschüre zum Nachteilsausgleich. Hier finden Sie auch Informationen zum Nachteilsausgleich bei diagnostizierter Legasthenie und Dyskalkulie.
Wichtig ist, dass Sie sich immer auch an die Fakultät – am besten an das Studiendekanat – zur konkreten Planung von Maßnahmen wenden.
Auch an der Fakultät für Humanwissenschaften gibt es einen Fakultätsbeauftragten für Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung. Die KIS führt eine Übersicht über die Fakultätsbeauftragten der Universität Würzburg.
Auch Lehrende können sich in der KIS zur barrierefreien Gestaltung der Lehre und zu Nachteilsausgleichsformen beraten lassen.