Ausbildungsende
Die Approbationsprüfung ist nicht gleichbeutend mit dem Ende der (praktischen) Ausbildung! Da in der Regel nicht alle Patiententenbehandlungen zum Prüfungsstichag beendet werden können, läuft in den allermeisten Fällen die Ambulanztätigkeit noch über die Prüfung hinaus weiter, bis die letzte Patientenbehandlung korrekt abgeschlossen und dokumentiert ist.
Die wichtigste Bedingung für den Ausstieg aus der Ambulanztätigkeit und das Ausbildungsende ist die Dokumentation der letzten Behandlungen in Form eines Abschlussberichts und das Schließen der Patientenakten. Der Aufbau der Patientenakte muss spätestens zum Ausbildungsende dem vorgegebenen Standard entsprechen.
Wenn Sie alle Patientenbehandlungen inklusive Akten abgeschlossen haben, vereinbaren Sie bitte einen Termin mit der Institutsleitung.
Vor diesem erledigen Sie bitte vorab, bzw. bringen Sie zum Termin mit:
- Einsortieren der digitalen Abschlussberichte im Ambulanzarchiv
- Löschen Ihrer persönlichen Daten im Ambulanznetzwerk
- Abgabe von Schlüsseln und anderer Leihgaben
- Ihre Patientenakten incl. der Abschlussberichte
- ggf. die letzte, d.h. noch offene, Quartalsabrechnung ihrer Ambulanztätigkeit!
Sobald der Ambulanzleitung alles vollständig vorliegt, ist die Ausbildung am Weiterbildungstudiengang beendet !
Sie erhalten daraufhin Ihre Zertifikate (VT, Gruppe, Übende Verfahren), die Sie bei der KVB zum Nachweiseder Fachkunde einreichen können.