Kursveranstaltungen
Theorieseminare
Die theoretische Ausbildung besteht aus inhaltlich und didaktisch aufeinander abgestimmten Veranstaltungen. PiA sollten daher keine Theorieseminare ihrer Ausbildungsgruppe versäumen. Die versäumten Seminare können nach erfolgter Absprache mit dem Weiterbildungsstudiengang nachgeholt werden (z. B. im folgenden Kursjahrgang).
Um überfüllte Seminare zu vermeiden und Arbeitsmaterialien in der notwendigen Anzahl vorbereiten, zu können, wird um die Beachtung folgender Punkte gebeten:
- Sollte ein Teilnehmer an einem Theorieseminar z.B. wegen einer Familienfeier oder einer Urlaubsreise nicht teilnehmen können und dies langfristig bekannt sein, sollte frühzeitig eine verbindliche Abmeldung an den Weiterbildungsstudiengang erfolgen. Dieser frei gewordene Platz kann so unproblematisch an einen Nachholer vergeben werden.
- Umgekehrt sollen alle, die ein Seminar nachholen wollen, sich ebenso frühzeitig per eMail anmelden, da eine Begrenzung von max. 20 Teilnehmer besteht. Der Weiterbildungsstudiengang führt eine aktuelle Teilnehmerliste, die den Kursunterlagen beigefügt wird.
- Ausnahmen im Sinne von Härtefallregelungen kann es in Einzelfällen geben. Sollte ein Teilnehmer kurzfristig ein Seminar nachholen, sollte er sich vor Seminarbeginn beim Kursbetreuer melden und sich die Arbeitsmaterialien in Eigenregie kopieren.
Auch wenn an einem Theorieseminar unerwartet aus einem wichtigen Grund (akute Erkrankung) nicht teilgenommen werden kann, sollte der Weiterbildungsstudiengang und der Seminarbetreuer informiert werden, um Wartezeiten auf fehlende Teilnehmer zu vermeiden.
Protokolle:
Von jedem Theorieseminar wird ein Protokoll verfasst. Protokolle sollen eine kurze und prägnante Zusammenfassung der Veranstaltungsinhalte darstellen. Sie sind wichtiger Bestandteil der Literatur, die zur Vorbereitung der Prüfungen herangezogen werden kann. Es wird daher gebeten, möglichst große Sorgfalt auf die Anfertigung der Protokolle zu verwenden.
Zu Beginn eines Semesters werden Protokollanten für alle Theorieseminare des Semesters sowie zwei zusätzliche Ersatzprotokollanten (“Springer”) vom Kurs festgelegt. Bei dieser Festlegung hat sich eine alphabetische Reihenfolge bewährt. Die Protokollanten werden im Protokoll der ersten Veranstaltung eines Semesters mit Namen und Datum der Veranstaltung festgehalten. Die Protokollanten kennzeichnen jeweils in der Anwesenheitsliste der entsprechenden Veranstaltung, dass sie für das Protokoll zuständig sind.
Protokolle sind in getippter Form bis spätestens 4 Wochen nach Seminarende zu verfassen. Sie sollen auf der ersten Seite des Protokolls den Namen der Veranstaltung, den Veranstaltungsleiter, das Datum sowie den Namen des Protokollanten enthalten. Der jeweilige Protokollant schickt das Protokoll per Email zur Korrektur direkt an den Dozenten, welcher es nach Bearbeitung wieder an den Protokollanten zurücksendet. Jeweils zum Ende eines Semesters werden die gesammelten Protokolle stellvertretend von einer/m KursteilnehmerIn per Email an die Adresse des Weiterbildungsstudienganges geschickt und dort archiviert.
Selbsterfahrungswochenenden
Die Selbsterfahrung wird in Gruppen an sechs Wochenenden, die über die Dauer der Ausbildung verteilt werden, durchgeführt. Eine Selbsterfahrungsgruppe besteht aus der Hälfte eines Kursjahrgangs (max. neun Teilnehmern), die von einem Selbsterfahrungsleiter angeleitet wird.
Die Selbsterfahrung beginnt mit einem Seminar, das in einem externen Tagungshaus stattfindet und für das zwei Übernachtungen geplant sind. Die Kosten für die Unterkunft und Verpflegung in der Tagungsstätte werden vom Weiterbildungsstudiengang getragen (s. o.). Der gesamte Kursjahrgang absolviert mit den beiden Selbsterfahrungsleitern zur selben Zeit das erste Selbsterfahrungsseminar. Zu Beginn des Seminars findet eine Aufteilung in zwei Gruppen statt, die sich jeweils einem Selbsterfahrungsleiter zuordnen. Diese Gruppen bleiben anschließend in ihrer Zusammensetzung und der Zuordnung zum Selbsterfahrungsleiter konstant.
Selbsterfahrungsveranstaltungen können aufgrund der besonderen Bedingungen, unter denen sie durchgeführt werden, nicht in einer späteren Gruppe nachgeholt werden. Kann ein Selbsterfahrungswochenende (z.B. aufgrund einer Erkrankung) nicht wahrgenommen werden, so müssen die Stunden nach Rücksprache mit dem Weiterbildungsstudiengang z.B. in Form von Einzelselbsterfahrung oder in externen Selbsterfahrungsgruppen nachgeholt werden. Die Kosten sind von dem Teilnehmer selbst zu tragen.