Praktische Ausbildung
Im Rahmen der Praktischen Ausbildung sind mindestens 600 verhaltenstherapeutische Behandlungsstunden unter Supervision durchzuführen. Die Behandlungen werden in der Institutsambulanz des Weiterbildungsstudiengangs durchgeführt, die zur vertragspsychotherapeutischen Versorgung per Gesetz ermächtigt ist. Dadurch können die Ausbildungstherapien mit den Krankenkassen abgerechnet und den Studiengangsteilnehmern vergütet werden.
Notwendige Vorraussetzung ist jedoch, dass die PiA hinreichende Fachkenntnisse erworben und den ersten Abschnitt der Ausbildung erfolgreich absolviert haben. Vor dem Start der ambulanten Behandlungen müssen die PiA daher folgende Nachweise einreichen:
- mindestens zwei Semester Theorieausbildung (Vorlage des Studienbuches)
- mindestens 1200 h Praktische Tätigkeit (Bescheinigung der Kooperationsenrichtungen)
- Ablegen der Zwischenprüfung (Zeugnis)
- Besuch der kursübergreifenden Veranstaltung "Anleitung zur Praktischen Ausbildung" (ca. 20 UE)
In Sonderfällen bzw. unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, die ambulanten Behandlungen auch in einer kooperierenden externen Lehrpraxis (z.B. Praxis eines niedergelassenen Psychotherapeuten, Institutsambulanz eines anderen Ausbildungsinstituts) durchzuführen.
Detaillierte Informationen über die Praktische Ausbildung an der Institutsambulanz oder Lehrpraxis (Rahmenbedingungen, Abläufe etc.) sind auf eigenen Intranetseiten ausführlich dokumentiert, weitere Infos zum Intranet finden sie hier.