Intern
    Weiterbildungsstudiengang Psychologische Psychotherapie

    Formale Aspekte

    Der Nachweis der Praktischen Ausbildung geschieht zum einen durch die Vorlage der Behandlungsprotokolle. Über den Verlauf jeder Behandlungsstunde ist daher ein Behandlungsprotokoll anzufertigen. Einen Vorschlag für das Behandlungsprotokoll finden Sie in der Anlage (Stundenprotokoll (pdf)). Handschriftliche (leserliche) Protokolle sind ausreichend.

    Darüber hinaus ist für alle Fälle, die im Rahmen der 600 Stunden der praktischen Ausbildung behandelt werden, ein Abschlussbericht im Umfang von ca. 4 Seiten anhand eines vorgegebenen Schemas für die Patientenakte zu erstellen. Die Abschlussberichte sind dem fallführenden Supervisor zur Korrektur und Unterschrift vorzulegen.

    Für insgesamt sechs Patienten sind zusätzlich ausführliche (maximal 15 Seiten umfassende) Fallberichte anhand eines vorgegebenen Schemas zu erstellen. Auch diese Fallberichte sind dem jeweiligen Supervisor zur Korrektur und Unterschrift vorzulegen. Die Fallberichte müssen sich in jedem Fall auf Behandlungen beziehen, die an der Institutsambulanz durchgeführt wurden. Zwei der sechs vorgelegten Fälle werden als Prüfungsfälle ausgewählt und bilden die Grundlage der mündlichen Approbationsprüfung.

    Die Berichte müssen mit einem Deckblatt (Deckblatt Fallbericht) versehen und beim Weiterbildungsstudiengang eingereicht werden. Im Weiterbildungsstudiengang werden die Berichte inhaltlich und formal geprüft und an die Teilnehmer zurückgegeben.

    Detaillierte Informationen zu den unterschiedlichen Berichtsarten finden Sie hier.