Praktische Tätigkeit
Die Ausbildung umfasst eine Praktische Tätigkeit von insgesamt 1800 h, die in Kooperationseinrichtungen des Weiterbildungsstudienganges absolviert wird.
Hier finden Sie die Namen der Kooperationseinrichtungen, aktuelle Kontaktadressen erhalten Sie auf Anfrage. Das Absolvieren der praktischen Tätigkeit in Einrichtungen, die noch nicht mit dem Weiterbildungsstudiengang kooperieren, ist prinzipiell möglich. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall frühzeitig an den Ausbildungskoordinator.
Die gesamte praktische Tätigkeit muss während der Ausbildung absolviert werden. Etwaige Praktikumszeiten vor Ausbildungsbeginn können nicht anerkannt werden. Der Ausbildungsbeginn ist dabei nicht durch den Start der Theorieausbildung am Beginn des Wintersemesters, sondern durch die Zulassung und Einschreibung in den Weiterbildungsstudiengang definiert. In der Regel können Sie daher bereits 3 Monate vor Beginn der Theorieausbildung mit der Praktischen Tätigkeit in einer Klinik beginnen, sofern Sie zu diesem Zeitpunkt ihr Diplomstudium bereits abgeschlossen haben. Hier gilt das Datum ihres Masterzeugnisses, das sich auf die letzte erbrachte Prüfungsleistung (z.B. Abgabetermin der Masterarbeit) bezieht.
Die Kooperationseinrichtungen erstellen jeweils eine Bescheinigung über die Durchführung der praktischen Tätigkeit unter Angabe der zeitlichen Dauer und des Stundenumfangs von 1.200 bzw. 600 Stunden (Formblatt Bescheinigung der praktischen Tätigkeit).
Die Praktische Tätigkeit wird unterteilt in zwei Formen.
1. Praktische Tätigkeit I - "Psychiatriejahr"
Die praktische Tätigkeit I umfasst mindestens 1.200 Stunden und erfolgt in einer klinisch-psychiatrischen Einrichtung, die im Sinne des ärztlichen Ausbildungsrechts als Ausbildungsstätte für Psychiatrie anerkannt ist.
In dieser Zeit müssen die Ausbildungsteilnehmer an der Diagnostik und Therapie von mindestens 30 Patienten beteiligt werden. Bei mindestens vier dieser Patienten müssen die Familie oder andere Sozialpartner in das Behandlungskonzept einbezogen sein. Beides wird Ihnen auf der Bescheinigung der Klinik bestätigt.
2. Praktische Tätigkeit II - "Psychosomatik"
Die praktische Tätigkeit II umfasst 600 h und erfolgt in einer vom Sozialversicherungsträger anerkannten Einrichtung der psychotherapeutischen/psychosomatischen Versorgung oder der Praxis eines ärztlichen oder psychologischen Psychotherapeuten.