Staatsprüfung
Die Ausbildung wird am Ende durch eine staatliche Approbationsprüfung abgeschlossen, die einen mündlichen und einen schriftlichen Teil umfasst. Die Staatsprüfung wird von der für den Studiengang zuständigen Aufsichtsbehörde (Regierung Oberbayern) unter Mitwirkung der nordbayrischen Ausbildungsinstitute organisiert und findet zweimal jährlich im Frühjahr und Herbst statt.
Eckdaten der Prüfungsplanung
Die Prüfungsplanung sollte von folgenden Eckdaten ausgehen:
Frühjahrsprüfung | Herbstprüfung | ||
---|---|---|---|
1 | Infoveranstaltung | September | Februar |
2 | Vorbereitungsseminar schriftliche Prüfung | November | April |
3 | Einreichen der Unterlagen | 15. November | 15. April |
4 | Interner Prüfungsausschuss | 1. Dezember | 1. Mai |
5 | Erhalt der Ausbildungsbescheinigung | 20. Dezember | 20. Mai |
6 | Anmeldung zur Staatsprüfung | 10. Januar | 10. Juni |
7 | Vorbereitungsseminar mündliche Prüfung | Februar | Juli |
8 | Schriftliche Staatsprüfung | März | August |
9 | Mündliche Staatsprüfung | März/April | September/Oktober |
Ca. 6 Monate vor der Staatsprüfung bieten wir eine 1,5-stündige Informationsveranstaltung an, in der der (im Folgenden schriftlich dargestellte) Prüfungsfahrplan für die Vorbereitung und Anmeldung zur Staatlichen Abschlussprüfung detailliert vorgestellt und erklärt wird. Es besteht die Möglichkeit, alle offenen Fragen zu besprechen.
Die Teilnahme an dieser Veranstaltung ist Pflicht. Ferner müssen sich alle PiA zu dieser Veranstaltung per mail an wapp@psychologie.uni-wuerzburg.de anmelden und in diesem Zusammenhang die Ecxel-Datei Voranmeldung Staatsprüfungenreichen, in der die voraussichtlichen Fallberichte (s.u.) und deren Supervisoren aufgeführt werden.
Einreichen der Unterlagen an den Weiterbildungsstudiengang
Für die Anmeldung zur staatlichen Abschlussprüfung benötigen Sie eine Bescheinigung des Weiterbildungsstudiengangs, dass Sie an der gesamten Ausbildung teilgenommen haben. Folgende Nachweise müssen dafür dem Weiterbildungsstudiengang vorliegen:
- Nachweise über die Praktische Tätigkeit I (Psychiatrische Klinik, 1200 h) und II (Einrichtung der psychotherapeutischen Versorgung, 600 h ) durch die Bescheinigung praktische Tätigkeit
- Nachweis über mindestens 600 Stunden Theorie (Studienbuch)
- Nachweis von mindestens 600 Behandlungsstunden durch die vom Supervisor unterschriebenen Abschlussberichte
- Nachweis über mindestens 150 Stunden Supervision (davon mindestens 50 Stunden Einzelsupervision) bei mindestens drei Supervisoren/innen durch das Formblatt Supervisionsnachweis.
- Nachweise über 120 Stunden Selbsterfahrung (Studienbuch)
- Nachweis der erforderlichen Fallberichte nach § 4 APrV-PsychThG
- und eine Darstellung der Planung des Ausbildungsendes bzw. Ende der Ambulanztätigkeit mit dem Formblatt Ende der Ambulanztätigkeit.
Bitte behalten Sie bei Ihrer Ausbildungs- und Prüfungsplanung diese Kriterien im Auge, um am Ende wegen der erforderlichen Nachweise nicht unnötig in Stress und Zeitdruck zu geraten. Wir empfehlen nachdrücklich:
- Rechnen Sie lieber einen Behandlungsfall als Reserve für z.B. den Fall ein, dass Patienten ihre Therapie vorzeitig beenden (müssen).
- Eine höhere Supervisionsdichte am Beginn der praktischen Ausbildung ist (auch aus inhaltlichen Gründen!) sinnvoll
- Verfassen Sie nach Möglichkeit ausführliche Fallberichte über diejenigen Behandlungen, die rechtzeitig vor der Prüfung abgeschlossen werden.
Fallberichte Staatsprüfung
Die Fallberichte sind vor allem für die staatliche Approbationsprüfung am Ausbildungsende von Bedeutung. Eine Zulassungsvoraussetzung für den Erhalt der Ausbildungsbescheinigung ist die Vorlage von 6 Fallberichten über eigene Patientenbehandlungen unter Supervisison in einem Umfang von bis zu 15 Seiten. Nach der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung APrV-PsychThG haben diese Falldarstellungen die wissenschaftlichen Erkenntnisse zu berücksichtigen, die Diagnostik, Indikationsstellung und eine Evaluation der Therapieergebnisse mit einzuschließen, ein ätiologisch orientiertes Krankheitsverständnis nachzuweisen sowie den Behandlungsverlauf und die Behandlungstechnik in Verbindung mit der Theorie darzustellen.
Ein Fallbericht wurde von allen bereits zur Zwischenprüfung eingereicht, so dass fünf weitere nachgewiesen werden müssen. Zwei weitere Fallberichte sind abgegolten, wenn Abschlussberichte aller bereits abgeschlossener Patientenbehandlungen in der Patientenakte vorliegen. Somit sind drei eigens erstellte Fallberichte dem Studiengang für den Erhalt der Ausbildungserscheinigung nachzuweisen.
Diese Fallberichte sind nach Anfertigung mit einem Deckblatt Fallbericht dem jeweiligen Supervisor zur Durchsicht bzw. Korrektur vorzulegen. Der Supervisor bestätigt mit seiner Unterschrift, dass ein Bericht den Anforderungen nach § 4 APrVPsychThG erfüllt. Anschließend werden sie beim Weiterbildungsstudiengang eingereicht, dort inhaltlich wie formal noch einmal geprüft und anschließend an die Teilnehmer zurückgegeben.
Folgendes Schema hat sich bei der Erstellung der Fallberichte bewährt (Gliederung Fallbericht). Bitte sehen Sie diese Vorlage nicht als Dogma, sondern besser als Leitlinie und Orientierung. Es kann und darf durchaus vorkommen, dass ein Bericht in einer davon abweichendenden Darstellung dem Einzelfall einer Patientenbehandlung besser gerecht wird. Ferner ist es auch nicht die Pflicht, auf jeden Punkt der Gliederung ausführlich einzugehen. Oft besteht die Kunst des Berichtschreibens eher im (Weg)Lassen. Der wichtigste inhaltliche Unterschied zu einem "einfachen" Abschlussbericht ist die subjektive und individuelle Handschrift des Fallberichts. Kommentare, Bewertungen, Reflexionen und Diskussionen sind hier quasi das Salz in der Suppe !
Wegen der geforderten ergebnisbezogenen Evaluation müssen die den Fallberichten zugrundeliegenden Falldarstellungen Behandlungen abgeschlossen sein! Natürlich lässt sich diskutieren, wann, wie und wodurch eine Psychotherapie abgeschlossen ist und entsprechend eine Grauzone definieren (z.B. ist Rezidivprophylaxe Teil oder findet sie nach Abschluss der Behandlung statt?). Am besten ist es, dieses Kriterium von Anfang an im Auge zu haben und möglichst keine Fälle für die Prüfung auszuwählen, die in der Endphase der Ausbildung aufgenommen wurden und dann unter Druck kurzfristig quasi zuende behandelt werden müssen.
Interner Prüfungsausschuss
Der interne Prüfungsausschuss des Studiengangs besteht aus den approbierten Mitarbeitern an Studiengang und Hochschulambulanz und beschäftigt sich in jedem Einzelfall im wesentlichen mit zwei Fragen.
1) Ausbildungsbescheinigung
Er entscheidet, ob nach Einreichen der Unterlagen die Voraussetzungen für den Erhalt der Ausbildungsbescheinigung erfüllt sind. Im Idealfall legen die PiA alle erfordlichen Nachweise bis zum 15. November bzw. 15. April vor, so dass die Ausbildungsbescheinigung unmittelbar ausgestellt und ausgehändigt werden können. Doch in der Regel ist es häufig, dass zu diesem Zeitpunkt noch nicht alle Nachweise hinreichend erbracht werden können.
- Theorieseminare stehen bei denjenigen PiA noch aus, welche die Ausbildung am Ende des 6. Semesters machen möchten und nach dem Meldeschluss noch Veranstaltungen besuchen.
- Behandlungen im Rahmem der praktischen Ausbildung sind noch nicht abgeschlossen, so dass Behandlungs- und Supervisonsstunden nicht in vollem Umfang geleistet wurden
- Fall- oder Abschlussberichte befinden sich noch zur Prüfung bei Supervisoren oder der Studiengangsleitung
In diesen Fällen prüft der interne Prüfungsausschuss, ob angesichts der zu diesem Zeitpunkt vorliegenden Nachweise die geforderten Zulassungskriterien bis zum Stichtag der Prüfungsanmeldung am Landesprüfungsamt (10. Januar) erreicht werden. Ist dies nach Einschätzung des Ausschusses der Fall, erhalten PiA vom Weiterbildungsstudiengang eine Ausbildungsbescheinigung zur Vorlage beim Prüfungsamt zum 20. Mai bzw. 20. Dezember. Bestehen Zweifel, kann der Ausschuss eine zweiwöchige Nachfrist setzen, damit PiA nachbessern und weitere Nachweise erbringen können.
Mit Aushändigung der Ausbildungsbescheinigung erhalten Sie alle eingereichten Unterlagen im Original zurück. Sie müssen diese 10 Jahre lang aufbewahren und gegebenenfalls als Nachweis bereitstellen.
2) Gegenstand der mündlichen Einzelprüfung
Zwei der drei eingereichten Fallberichte werden bei der Prüfungsbehörde nach Genehmigung durch den Weiterbildungsstudiengang in vierfacher Ausfertigung vorgelegt. Sie bilden somit die Grundlage der mündlichen Einzelprüfung !
Zwar können PiA beim internen Prüfungsausschuss Präferenzen anmelden, doch der interne Prüdungsausschuss trägt die Verantwortung und entscheidet, welche beiden Fälle bei der Prüdungsbehörde eingereicht werden.
Anmeldungen zur Staatlichen Prüfung
Die Zulassung zur Prüfung wird auf Antrag bei der Regierung Oberbayern erteilt. Der Antrag auf Prüfungszulassung für Psychologische Psychotherapeuten ist an folgende Adresse zu richten:
Regierung Oberbayern
Sachgebiet 55.3 (Rechtsfragen akademische Heilberufe, Berufsaufsicht)
Maximilianstr. 39
80538 München
Telefon: 089-2176-2807
Fax 089-2176-402807
Email: landespruefungsamt@reg-ob.bayern.de
Internet: www.regierung.oberbayern.bayern.de
Dem Prüfungsamt müssen dabei folgende Unterlagen vorgelegt werden:
- Antrag auf Prüfungszulassung für Psychologische Psychotherapeuten (auf den Internetseiten der Regirung können Sie im Menü „Gesundheit und Verbraucherschutz“ unter „Rechtsfragen und Approbation“ das aktuellste Formular herunterladen!).
- Geburtsurkunde, ggf. Nachweis über Namensführung (Original oder amtlich/notariell beglaubigte Kopie)
- Nachweis über die bestandene Abschlussprüfung im Studiengang Psychologie, die das Fach Klinische Psychologie einschließt (Diplom bzw. Master- und Bachelorzeugnis als Original oder amtlich/notariell beglaubigte Kopie)
- Vorlage von zwei vom Weiterbildungsstudiengang genehmigten Prüfungsfällen in vierfacher Ausfertigung
- Vorlage des Nachweises über die abgeschlossene Ausbildung (Ausbildungsbescheinigung)
Prüfungen
Prüfungsvorbereitung
Den Teilnehmern an der Prüfung werden vom Weiterbildungsstudiengang im Rahmen der theoretischen Ausbildung zwei Seminare angeboten, in denen sie speziell auf die schriftliche und die mündliche Prüfung vorbereitet werden. Die Teilnehmer an der Prüfung erhalten eine getrennte Einladung dazu.
Schriftliche Prüfung
Das Prüfungsamt (Regierung Oberbayern) wird Sie zu der zentralen schriftlichen Prüfung nach München einladen und Ihnen den Termin, genauen Ort und die Uhrzeit mitteilen. Die schriftliche Prüfung dauert 120 Minuten. Sie können einen genauen Termin vorab vom Weiterbildungsstudiengang erfahren.
Verantwortlich für die schriftliche Prüfung ist das Institut für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen (IMPP). Über dessen Homepage können Sie sich über die Prüfung (Gegenstandskatalog, Beispielaufgaben, praktische Hinweise, Termine) informieren.
Mündliche Prüfung
Die mündliche Prüfung findet nach der schriftlichen Prüfung in Würzburg statt. Der Termin der mündlichen Prüfung wird Ihnen vom Prüfungsamt mit der Ladung zur schriftlichen Prüfung mitgeteilt. Die mündliche Prüfung besteht aus zwei Abschnitten, die beide an demselben Tag stattfinden.
Der erste Abschnitt wird als 30-minütige Einzelprüfung durchgeführt, in der beide Prüfungsfälle erörtert werden. Einen Fall stellt der Teilnehmer am Beginn der Prüfung in einer Kurzpräsentation (Gliederung) vor. Der zweite Teil der Prüfung wird als Gruppenprüfung mit bis zu vier Prüflingen und einer maximalen Dauer von 120 Minuten (bei weniger als vier Teilnehmern wird die Zeit anteilig gekürzt) durchgeführt.
Die Prüfungskommission (vier Prüfer) wird vom Prüfungsamt berufen. Jedes Ausbildungsinstitut meldet Prüfer an das Prüfungsamt. Bisher wird es in der Regel so gehandhabt, dass zwei Mitglieder der Prüfungskommission aus dem eigenen Ausbildungsinstitut kommen.
Approbation und Arztregistereintrag
Wenn Sie sich nach dem erfolgreichen Bestehen der Prüfung als Psychologische/r Psychotherapeut/in approbieren lassen möchten, können Sie sich auf den Internetseiten der Regierung Oberbayern über das Antragsverfahren informieren.
Der Zugang zur vertragspsychotherapeutischen Versorgung („Niederlassung“) wird von den Kassenärztlichen Vereinigungen und den dort angesiedelten Zulassungsausschüssen geregelt, wo sie auch detaillierte Auskünfte erhalten.
Voraussetzung der Zulassung ist ein Arztregistereintrag, den Sie bei Vorliegen der Fachkunde Verhaltenstherapie (VT) auf Antrag beim zuständigen Zulassungsausschuss erhalten. Doch auch wenn vorerst keine Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung (z.B. aufgrund bestehender Zulassungsbeschränkungen) anstreben, ist der Arztregistereintrag in der Regel notwendig, um mit Privaten Krankenversicherungen und Beihilfen im Tahmen einer Privatpraxis für Psychotherapie abzurechnen.
Zum Nachweis Ihrer Fachkunde ist neben der Approbationsurkunde ein Zertifikat des Weiterbildungsstudiengangs erforderlich, das die erfolgreiche Teilnahme an der Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten (VT) bestätigt und Ihnen am Ausbildungsende nach dem Ambulanzabschluss ausgehändigt wird.
In Ausnahmefällen können PiA das Zertifikat VT vor dem offiziellen Ausbildungsende (=Ambulanzabschluss) erhalten. In diesem Fall müssen die Approbationsurkunde vorgelegt werden und die Akten aller bis zu diesem Zeitpunkt abgeschlossenen Patientenbehandlungen vollständig und geschlossen sein. Die Entscheidung hierüber trifft der interne Prüfungsausschuss.